25.01.2021
Pressemitteilung – Pflegeschulen beim Testen und Impfen nicht vergessen!
Forum Pflegegesellschaft macht auf Lücke in der Testverordnung aufmerksam.
Die Pressemitteilung vom 25.01.2021 finden Sie hier:
15.01.2021
Informationen über den Einsatz von Freiwilligen für Einrichtungen zur Corona Hilfe
Informationen über den Einsatz von Freiwilligen für Einrichtungen:
Wir würden uns freuen, wenn unser Freiwilligenaufruf auch dazu führt, dass sich Freiwillige Ihrer Einrichtung zur Verfügung stellen wollen. Sie entscheiden jedoch, ob Sie Freiwillige einsetzen oder nicht. Prinzipiell können Freiwillige in der Besucherregistrierung, der Betreuung, bei administrativen Tätigkeiten oder beim Testen eine Hilfe und Unterstützung sein. Dies hängt sehr von den individuellen Fähigkeiten der Freiwilligen ab. Wenn Sie sich für den Einsatz von Freiwilligen entscheiden, dann sind einige Punkte zu beachten. Auf die wesentlichen Aspekte möchten wir Sie nachstehend aufmerksam machen:
1. Versicherungsschutz
Wie bei allen Mitarbeitenden muss auch der Einsatz der Freiwilligen von einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Erfolgt eine kurzfristige Anstellung über einen Arbeitsvertrag (z.B. geringfügige Beschäftigung) ist dies sichergestellt. Bei einem echten ehrenamtlichen Einsatz ist darauf zu achten, dass die Ehrenamtlichen über entsprechende Versicherungsverträge mitversichert sind. Eventuelle Meldepflichten zu Gruppenversicherungsverträgen sind zu beachten.
2. Absicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten
Wie bei allen Mitarbeitenden in einer Pflegeeinrichtung sind Arbeitsunfälle nicht auszuschließen und auch eine Coronainfektion der Freiwilligen während des Einsatzes ist eine nicht auszuschließende Gefahr. Bei allen Arbeitsverhältnissen erfolgt eine Absicherung gegen diese Risiken über die jeweilige Berufsgenossenschaft. In allen anderen Konstellationen sollte geprüft werden, ob eine vergleichbare Absicherung gegeben ist.
3. Freiwillige müssen Ihrem Arbeitgeber ggf. Nebentätigkeiten melden bzw. sich diese genehmigen lassen
Sofern die Freiwilligen berufstätig sind, ist darauf hinzuweisen, dass viele Arbeitsverträge vorsehen, dass jede Nebentätigkeit anzuzeigen ist, mitunter ist auch eine Genehmigung durch den Arbeitgeber vertraglich vorgesehen. Die Freiwilligen sollten hierauf explizit hingewiesen werden.
4. Einarbeitungsaufwand und zur Verfügung stehende Zeiten müssen zueinander passen
Freiwillige können eine große Hilfe sein, der Einarbeitungsaufwand muss aber in einem vernünftigen Verhältnis zu den Zeitkontingenten stehen, die die Freiwilligen der Einrichtung zur Verfügung stehen. Ist dies im Einzelfall nicht gegeben, sollten Sie nicht scheuen, dies zu kommunizieren, denn eine Zusatzbelastung soll ja auf jeden Fall vermieden werden.
5. Honorierung der Freiwilligen
Ob und wie ein Einsatz finanziell honoriert wird, hängt von den Absprachen zwischen Ihnen und den Freiwilligen ab. Einige werden ausdrücklich unentgeltlich helfen wollen, andere wollen ggf. ein Kurzarbeitergeld aufstocken wollen oder ähnliches. Im Rahmen des Rettungsschirmverfahrens können Sie zusätzliche Corona bedingte Personalmehraufwendungen geltend machen. Sofern Freiwillige bei der Durchführung von Tests eingesetzt werden erhalten Einrichtungen für zusätzlichen Personalaufwand eine Pauschale von 9,00 € pro Test. Sie haben also weitgehend Möglichkeiten einer Refinanzierung, sofern Sie den Freiwilligeneinsatz finanziell honorieren. Eine geringfügige Beschäftigung zum Beispiel sorgt unkompliziert für Versicherungsschutz, einen Schutz durch die Berufsgenossenschaft und ermöglicht den Nachweis zusätzlicher Personalaufwendungen in den genannten Erstattungsverfahren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
13.01.2021
Pressemitteilung – Verlässlicher Zugang zu Impfungen für Beschäftigte in der Altenpflege in Schleswig-Holstein in Sicht
Forum Pflegegesellschaft begrüßt den weiteren Einsatz der mobilen Impfteams.
Die Pressemitteilung vom 13.01.2021 finden Sie hier:
18.05.2020
Versand- Informationen an die Verbände
Verteilung der von der Familie Fielmann gespendeten Schutzmasken beginnt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unternehmerfamilie Fielmann, bekannt durch die gleichnamige Optikerkette, hat dem Land Schleswig-Holstein eine Million Schutzmasken gespendet. Diese sollen der Altenpflege und Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein zu gute kommen und helfen, Ansteckungen mit Covid 19 zu vermeiden.
Das Forum Pflegegesellschaft e.V. hat sich bereit erklärt, die Verteilung auf die Einrichtungen zu übernehmen. Wir haben uns dazu auch mit den Verbänden der LAGPSH abgestimmt und uns auf eine einheitliche Verteilaktion an alle Pflegeeinrichtungen, Hospize, Hospizvereine, Pflegestützpunkte geeinigt.
Unser Dank gilt der Familie Fielmann, aber auch den Landesverbänden der Pflegekassen, die die Versandkosten übernommen haben.
Wir haben nun mit dem Versand von über 1.300 Paketen begonnen. Eines davon sollte in den kommenden Tagen auch bei Ihnen eingehen. Auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein werden Masken erhalten. Hier erfolgt die Verteilung voraussichtlich direkt durch die einzelnen Trägerverbände. Hierzu befinden wir uns noch in Abstimmung.
Ambulante Pflegedienste bitten wir nach Möglichkeit, einen Teil (z.B. 2/5) der ihnen zur Verfügung gestellten Masken pflegenden Angehörigen zukommen zu lassen.
Zum Abschied heißt es jetzt häufig „bleiben Sie gesund“. Die Spende kann Ihnen dabei hoffentlich eine Hilfe sein.
Bleiben Sie gesund!
Ihr FORUM PFLEGEGESELLSCHAFT
07.01.2020
Mach Karriere als Mensch!
Am 22. Oktober 2019 hat Bundesministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin den Startschuss für die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ gegeben.
Die Informations- und Öffentlichkeitskampagne soll das Ziel der Ausbildungsoffensive Pflege unterstützen, bis 2023 die Zahl der Auszubildenden und der ausbildenden Einrichtungen in der Pflege im Bundesschnitt um zehn Prozent zu erhöhen. Das Forum Pflegegesellschaft befürwortet die Kampagne. interessierte Einrichtungen können die Materialien zur Kampagne hier anfordern.
07.01.2020
Projekt „Netzwerk Pflegeausbildung SH“
Mit der Pflegeberufereform der Bundesregierung wird 2020 eine neue pflegerische Berufsausbildung eingeführt, die die bisherigen Ausbildungen in diesem Bereich ablöst.
Wesentlich umfangreicher und formaler als bisher sind die an der Ausbildung beteiligten Pflegeschulen, Ausbildungsbetriebe und Praxiseinsatzstellen zu einer durch Kooperationsverträge geregelten Zusammenarbeit verpflichtet. Kernaufgabe des Projektes „Netzwerk Pflegeausbildung SH“ des Forum Pflegegesellschaft soll es sein, die Akteure beim Entstehen von Ausbildungsverbünden/Kooperationen zu unterstützen, über die Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren und Ausbildungsbetriebe bei der Sicherstellung der Ausbildungsstationen zu unterstützen. Aktuell beginnt der Aufbau der Koordinierungsstelle, die sich demnächst auf dieser Seite darstellen wird.