2020 wurde die berufsrechtliche Verankerung von Vorbehaltsaufgaben im Pflegeberufegesetz (PflBG) verabschiedet. Damit sind bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Hiermit geht die Hoffnung der Pflege einher, ihre Profession zunehmend eigenständig ausüben zu können. Im Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz wurden die bislang ungenutzten Ressourcen und Potenziale der Pflegeprofession aufgegriffen. Die konkrete Umsetzung der geplanten Regelungen ist zurzeit aufgrund der politischen Lage fraglich. Bereits seit dem 1.Juli 2023 wird die neue Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI genutzt. Durch diese Einführung wird für beruflich Pflegende eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung vorgenommen. Ziel ist es, die Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fachgerecht einzusetzen.
In der Praxis werfen diese Regelungen allerdings noch viele Fragen auf. Selbst ein gemeinsames Verständnis darüber, was unter den Vorbehaltsaufgaben im Einzelnen zu verstehen ist, fehlt bisher.
Durch die Verankerung in der Ausbildung gelten die Vorbehaltsaufgaben für dreijährig beruflich oder hochschulisch nach dem PflBG ausgebildete Pflegefachpersonen. Wie sieht es aber mit dem Bestandsschutz der „alten“ Berufsabschlüssen nach dem Kranken- oder Altenpflegegesetz oder in der Kinderkrankenpflege aus?
Auch die Arbeitgeber werden mit § 4 Abs. 3 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) explizit in die Verantwortung genommen, die Wahrnehmung der Vorbehaltsaufgaben durch Pflegefachpersonen sicherzustellen. Arbeitgeber dürfen nicht- oder anders qualifizierten Personen die Vorbehaltsaufgaben nicht (aktiv) übertragen oder die Ausübung durch diese Personen auch nur (passiv) dulden.
Welche Auswirkungen sind im Leistungs- Arbeits- und Ordnungsrecht zu beachten? Wie wird die kompetenzgerechte Wahrnehmung der Vorbehaltsaufgaben sichergestellt? Wie gestaltet sich die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzten oder anderen Professionen? Wie werden sich die Vorbehaltsaufgaben im stationären Setting und der Personalbemessung auswirken?
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Veranstaltung näher betrachtet, um erste Impulse
Die Veranstaltung ist kostenlos.
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